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Lange Straße 13, 38889 Blankenburg | Tel.: 03944-353102
 
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Hier findest du eine Übersicht der Führerscheinklassen, in denen du bei uns ausgebildet werden kannst.
  • A1 - Leichtkrafträder bis 125cm³
    Mindestalter:
    16 Jahre, das Einverständnis eines
    Erziehungsberechtigten ist erforderlich.

    Gültig für folgende Fahrzeuge:
    Der Führerschein A1 ist gültig für Leichtkrafträder
    mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer
    Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
    (Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres max. 80 km/h).

    Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M!

    Hinweis:
    Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit über 80 km/h
    dürfen von Inhabern der Klasse A1 gefahren werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Unterricht:
    - 16 Doppelstunden (Theorie)
    - 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
    + zusätzliche Übungsfahrten je nach Bedarf


    Suzuki GN 125
  • A18 - Motorrad (eingeschränkt)
    Mindestalter:
    18 Jahre

    Gültig für folgende Fahrzeuge:
    Der Führerschein A18 ist gültig für Krafträder mit einer
    Nennleistung von nicht mehr als 25 kW (34 PS). Nach zwei
    Jahren Besitz der Klasse A18 fällt diese Beschränkung weg.

    Wer die Klasse A18 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M!

    Hinweis:
    Motorräder ohne Beschränkung der Motorleistung dürfen nach
    zwei Jahren Fahrpraxis gefahren werden.

    Unterricht:
    - bei Ersterwerb 16 Doppelstunden (Theorie)
    - bei Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins 10 Doppelstunden (Theorie)
    - 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
    + zusätzliche Übungsfahrten je nach Bedarf


    Kawasaki EL 250


  • A25 - Motorrad (unbeschränkt)
    Mindestalter:
    25 Jahre

    Gültig für folgende Fahrzeuge:
    Beim Führerschein A25 gibt es keine Einschränkung
    hinsichtlich der Nennleistung eines Kraftrades.

    Wer die Klasse A25 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M!

    Hinweis:
    Die Prüfung erfolgt ebenfalls auf einem Kraftrad mit
    einer Leistung von mindestens 70 PS.

    Unterricht:
    - bei Ersterwerb 16 Doppelstunden (Theorie)
    - bei Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins 10 Doppelstunden (Theorie)
    - 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
    + zusätzliche Übungsfahrten je nach Bedarf


    Suzuki SV650


  • B - PKW
    Mindestalter:
    17 Jahre, das Einverständnis eines
    Erziehungsberechtigten ist erforderlich.

    Gültig für folgende Fahrzeuge:
    Der Führerschein B ist gültig für PKWs mit einer
    zulässigen Gesamtmasse bis 3,5t. Eine Beschränkung
    hinsichtlich der Motorleistung gibt es nicht.

    Wer die Klasse B besitzt, hat automatisch auch die Klasse M!

    Hinweis:
    Beim Führerschein mit 17 Jahren ist bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres nur begleitetes Fahren erlaubt. Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein und mindestens schon 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B sein.

    Unterricht:
    - bei Ersterwerb 14 Doppelstunden (Theorie)
    - bei Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins 8 Doppelstunden (Theorie)
    - 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
    + zusätzliche Übungsfahrten je nach Bedarf


    Klasse B


  • BE - Hängerbetrieb am PKW
    Mindestalter:
    18 Jahre

    Gültig für folgende Fahrzeuge:
    Der Führerschein BE berechtigt zum Führen von PKWs mit
    Hänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5t.
    (Keine Beschränkung der Nennleistung)

    Wer die Klasse B besitzt, hat automatisch auch die Klasse M!

    Hinweis:
    Voraussetzung für das Ablegen der praktischen Prüfung der Klasse BE ist der Besitz der Führerscheinklasse B.

    Unterricht:
    - kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung
    - 5 Sonderfahrten (3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt)
    + zusätzliche Übungsfahrten je nach Bedarf


    Klasse BE


  • C/CE - LKW/Hängerbetrieb
    Mindestalter:
    18 Jahre

    Gültig für folgende Fahrzeuge:
    Der Führerschein C ist gültig für LKWs mit einer
    zulässigen Gesamtmasse bis 40t. Eine Beschränkung
    hinsichtlich der Motorleistung gibt es nicht.

    Wer die Klasse B besitzt, hat automatisch auch die Klasse M!

    Hinweis:
    Voraussetzung für das Ablegen der praktischen Prüfung der Klasse C und CE ist der Besitz der Führerscheinklasse B. Bis zum 20. Lebensjahr ist das gewerbliche Führen von LKWs auf eine zulässige Gesamtmasse von 7,5t beschränkt.

    Unterricht:
    - 20 Doppelstunden (Theorie)
    - 14 Sonderfahrten (8 Überlandfahrten, 3 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
    + zusätzliche Übungsfahrten je nach Bedarf


    Klasse CE