Hier findest du eine Übersicht der Führerscheinklassen, in denen du bei uns ausgebildet werden kannst.
- A1 - Leichtkrafträder bis 125cm³
Mindestalter:
16 Jahre, das Einverständnis eines
Erziehungsberechtigten ist erforderlich.
Gültig für folgende Fahrzeuge:
Der Führerschein A1 ist gültig für Leichtkrafträder
mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer
Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
(Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres max. 80 km/h).
Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M!
Hinweis:
Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit über 80 km/h
dürfen von Inhabern der Klasse A1 gefahren werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Unterricht:
- 16 Doppelstunden (Theorie)
- 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
+ zusätzliche Übungsfahrten je nach Bedarf

- A18 - Motorrad (eingeschränkt)
Mindestalter:
18 Jahre
Gültig für folgende Fahrzeuge:
Der Führerschein A18 ist gültig für Krafträder mit einer
Nennleistung von nicht mehr als 25 kW (34 PS). Nach zwei
Jahren Besitz der Klasse A18 fällt diese Beschränkung weg.
Wer die Klasse A18 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M!
Hinweis:
Motorräder ohne Beschränkung der Motorleistung dürfen nach
zwei Jahren Fahrpraxis gefahren werden.
Unterricht:
- bei Ersterwerb 16 Doppelstunden (Theorie)
- bei Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins 10 Doppelstunden (Theorie)
- 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
+ zusätzliche Übungsfahrten je nach Bedarf

- A25 - Motorrad (unbeschränkt)
Mindestalter:
25 Jahre
Gültig für folgende Fahrzeuge:
Beim Führerschein A25 gibt es keine Einschränkung
hinsichtlich der Nennleistung eines Kraftrades.
Wer die Klasse A25 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M!
Hinweis:
Die Prüfung erfolgt ebenfalls auf einem Kraftrad mit
einer Leistung von mindestens 70 PS.
Unterricht:
- bei Ersterwerb 16 Doppelstunden (Theorie)
- bei Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins 10 Doppelstunden (Theorie)
- 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
+ zusätzliche Übungsfahrten je nach Bedarf

- B - PKW
Mindestalter:
17 Jahre, das Einverständnis eines
Erziehungsberechtigten ist erforderlich.
Gültig für folgende Fahrzeuge:
Der Führerschein B ist gültig für PKWs mit einer
zulässigen Gesamtmasse bis 3,5t. Eine Beschränkung
hinsichtlich der Motorleistung gibt es nicht.
Wer die Klasse B besitzt, hat automatisch auch die Klasse M!
Hinweis:
Beim Führerschein mit 17 Jahren ist bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres nur begleitetes Fahren erlaubt. Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein und mindestens schon 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B sein.
Unterricht:
- bei Ersterwerb 14 Doppelstunden (Theorie)
- bei Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins 8 Doppelstunden (Theorie)
- 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
+ zusätzliche Übungsfahrten je nach Bedarf

- BE - Hängerbetrieb am PKW
Mindestalter:
18 Jahre
Gültig für folgende Fahrzeuge:
Der Führerschein BE berechtigt zum Führen von PKWs mit
Hänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5t.
(Keine Beschränkung der Nennleistung)
Wer die Klasse B besitzt, hat automatisch auch die Klasse M!
Hinweis:
Voraussetzung für das Ablegen der praktischen Prüfung der Klasse BE ist der Besitz der Führerscheinklasse B.
Unterricht:
- kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung
- 5 Sonderfahrten (3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt)
+ zusätzliche Übungsfahrten je nach Bedarf

- C/CE - LKW/Hängerbetrieb
Mindestalter:
18 Jahre
Gültig für folgende Fahrzeuge:
Der Führerschein C ist gültig für LKWs mit einer
zulässigen Gesamtmasse bis 40t. Eine Beschränkung
hinsichtlich der Motorleistung gibt es nicht.
Wer die Klasse B besitzt, hat automatisch auch die Klasse M!
Hinweis:
Voraussetzung für das Ablegen der praktischen Prüfung der Klasse C und CE ist der Besitz der Führerscheinklasse B. Bis zum 20. Lebensjahr ist das gewerbliche Führen von LKWs auf eine zulässige Gesamtmasse von 7,5t beschränkt.
Unterricht:
- 20 Doppelstunden (Theorie)
- 14 Sonderfahrten (8 Überlandfahrten, 3 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
+ zusätzliche Übungsfahrten je nach Bedarf



