Ablauf
Die praktische Fahrausbildung umfasst die Übungsstunden (z.B. Stadtfahrten und Einparken) und die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Pflichtstunden (z.B. Nacht- und Autobahnfahrten). In der Regel werden die Übungsfahrten zum größten Teil am Anfang absolviert um die grundlegenden Vorraussetzungen (Fahrzeugbeherrschung) zu schaffen. Somit wird eine vernünftige Vorbereitung auf die praktische Prüfung gewährleistet.
Die Ausbildung erfolgt auf die Führerscheinklassen speziell maßgeschneiderten Fahrzeugen:
Suzuki GN 125
Suzuki GS 500
Suzuki SV 650
Audi A3
Golf 5
Die Fahrprüfung
Bei Fahrschülern, die das Mindestalter noch nicht erreicht haben, kann die Fahrprüfung frühestens vier Wochen vor dem Geburtstag angetreten werden.

